Für die OGS werden die Schüler für jeweils ein Schuljahr angemeldet. Sollten die Anmeldezahlen die räumlichen, personellen oder finanziellen Kapazitäten übersteigen, wird über die Aufnahme weiterer Kinder in Verhandlung mit dem Schulträger entschieden. Die Ganztagskinder kommen aus allen Jahrgängen und Klassen.
Neben den festen Zeiten für das Mittagessen und die Hausaufgabenbegleitung nehmen die Ganztagskinder an verbindlichen und wählbaren Förder- und Freizeitangeboten, den sogenannten AGs, teil. Außerdem erhalten sie Zeit und Gelegenheit zum persönlichen Rückzug und zur Entspannung. Die Offene Ganztagsgrundschule setzt nach dem Pflichtunterricht der Kinder am Vormittag ein (Additive Ganztagsgrundschule).
Verlässliche Betreuungsangebote | Offene Ganztagsgrundschule (OGS) |
Frühbetreuung ab 7.00 Uhr Offene Lernzeit (OLe) nach dem Unterricht an allen Schultagen von 11.50 bis 13.35 Uhr | nach der 4. Unterrichtsstunde (frühestens): Hausaufgabenbegleitung ab 13.35 bis 15.00 Uhr für SchülerInnen und Schüler der Klassen 1 – 4 Gemeinsames Mittagessen in zwei Essensphasen Schulische und außerschulische Förderangebote (AGs) Abholzeiten 15.00 Uhr und 16.00 Uhr Bei Bedarf verlängerte Betreuung bis 17.30 Uhr |
Folgender Zeitrahmen ergibt sich hiermit:
Die Teilnahme an der OGS ist ein freiwilliges Angebot. Wenn man es aber wählt, meldet man sich verbindlich für ein Schuljahr an. Die Anwesenheit der OGS-Kinder erstreckt sich über den ganzen Tag bis 16.00 Uhr, mindestens bis 15.00 Uhr. Ganztagskinder besuchen in der Regel an allen Schultagen die Offene Ganztagsgrundschule. Für die uns anvertrauten Kinder möchten wir mit und in der OGS ein verlässliches, pädagogisch anspruchsvolles Angebot gewährleisten. Dazu brauchen die Kinder Zeit, Strukturen im Tagesablauf und Kontinuität. OGS leistet weitaus mehr als nur ein Betreuungsangebot. Die einem Bildungsangebot angemessene Qualität ist jedoch nur dann erreichbar, wenn eine verlässliche regelmäßige Teilnahme der Kinder sichergestellt ist. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung nach Rücksprache aber durchaus möglich, sollte aber die Ausnahme darstellen. Um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden, ist es möglich, an einem Wochentag das Kind nach dem Mittagessen oder nach der Hausaufgabenzeit aus der OGS zu entlassen. Unsere OGS-Koordinatorin berät Sie gerne, falls Sie Fragen dazu haben. Diese Regelung führt nicht zu einer Kostenminderung für die Erziehungsberechtigten.
Die Hausaufgaben-Lernzeit ist ein wichtiger Eckpunkt in der OGS und findet montags bis donnerstags jeweils ab 13.35 Uhr bis 15.00 Uhr statt. In jahrgangsspezifischen Hausaufgabengruppen werden die Hausaufgaben in unterschiedlichen Hausaufgabenphasen (1.+2. Jahrgang 13.35 -14.15 Uhr/3.+4. Jahrgang 14.10 Uhr bis 15.05 Uhr) nach dem Mittagessen erledigt. Werden freitags Hausaufgaben erteilt, so sind diese am Wochenende zu Hause zu erledigen. Grundsätzlich entbindet die Hausaufgabenbegleitung die Eltern nicht von der Verpflichtung, sich regelmäßig über die Hausaufgaben und Lernfortschritte ihres Kindes zu informieren.
An die Hausaufgaben können sich individuelle und verpflichtende Fördermaßnahmen anschließen.
Die außerunterrichtlichen und frei wählbaren AG-Angebote werden in Absprache mit dem Kind und seinen Eltern/Erziehungsberechtigten für die Dauer zwischen zwei Ferienzeiten festgelegt. Die Angebote sind jahrgangsübergreifend angelegt und finden in der Regel ab 15.00 Uhr statt. Aufgrund der aktuellen Situation finden die Angebote im jeweiligen Jahrgang statt.
Die Ferienbetreuung erstreckt sich auf die ersten drei Wochen in den Sommerferien und auf je zwei Wochen in den Herbst- und Osterferien. In den Weihnachtsferien findet keine Betreuung statt.