Wiehagen - Film

Essensplan

OGS-Film

OGS / OLe - Anmeldung

- Einschulung, Übergang zur weiterführenden Schule, Kooperation, Gemeinsamer Unterricht-


Einschulung

Unsere Schüler sollen nicht unvorbereitet in die Schule kommen. Sie sollen spüren, dass sie zu uns gehören und sie sollen sich schnell bei uns wohl fühlen. In Zusammenarbeit mit den Kindergärten führen wir deshalb geraume Zeit vor der Einschulung Veranstaltungen zum Informieren und Kennenlernen durch und bieten den neuen Kindern und Eltern bereits vor dem Schulbeginn mehrere Möglichkeiten vorweg ein wenig "Wiehagenschulluft" zu schnuppern:

  • Frühzeitige Anmeldung der Schulanfänger ab Mitte November vor der Einschulung
  • Informationsabend vor der Anmeldung für Eltern der künftigen Schulanfänger im Oktober
  • Schulspiel zur Diagnostik und zur anschließenden gezielten Förderung der künftigen Schulanfänger in verschiedenen Kompetenzbereichen (Feinmotorik; Wahrnehmung; Sprachfähigkeit; Mengenerfassung; Konzentrationsfähigkeit...).
  • Einschulungskonferenzen zwischen Kindergarten und Grundschule nach dem Schulspiel mit Erstellung eines Förderplans
  • Frühzeitige Sprachstandsfeststellungen
  • Informationsabend in Kooperation mit  Kindergärten für Eltern der Vierjährigen über Förderung im vorschulischen  Bereich.
  • Einladung zu Schulfesten oder Projekttagen, um "Schulluft zu schnuppern"
  • Schulbesichtigung und Schnuppern im Unterricht mit der Kinder­gartengruppe
  • Gesprächskreis Kindergarten - Grundschule - gegenseitige Informationen und Austausch über Schwerpunkte der Arbeit.
  • Gegenseitige Einladung KIGA-GS zu Festen
  • Elternabend für Eltern der Schulanfänger vor den Sommerferien
  • Gestaltung des Einschulungstages mit einem Schulgottesdienst (s. Feste) und einer Begrüßung durch alle Wiehagenschüler mit Fähnchen und Liedern
  • Gestaltung der Einschulungsfeier in der Turnhalle durch den 4. Jahrgang und anschließendes Elterncafé durch Eltern des 2. Jahrganges in Zusammenarbeit mit unserem Förderverein.
  • Patenklassen (2. Jahrgang)
  • Klassenzeichen zur besseren Orientierung
  • Absprachen im 1. Jahrgang über Lehrgänge, Arbeitsmittel, Spiele u. v. m.
  • Klassenübergreifende Förderkurse, die gezielt den individuellen Förderbedarf der Kinder aufgreifen.
  • Anfangsunterricht mit mehrmals wöchentlicher Doppelbesetzung (bis zu den Herbstferien) zur Diagnostik und Förderung


Übergang und Kooperation mit den weiterführenden Schulen

Bei der Wahl der weiterführenden Schule durch die Erziehungsberechtigten kommt der Beratung durch die Schule eine besondere Rolle zu. Transparenz und genaue Beobachtungen über die gesamte Grundschulzeit hinweg bilden die Grundlage für die begründeten Empfehlungen der Klassenlehrer/innen.

Zur Erleichterung des Übergangs für unsere Schüler/innen stehen wir zudem im regelmäßigen Austausch mit den weiterführenden Schulen unseres Einzugsbereiches.

Unsere Begleitung der Erziehungsberechtigten bei der Wahl der weiterführenden Schulen umfasst:

  • den Informationsabend durch die Schulleitung für die Eltern bei der ersten  Klassenpflegschaftssitzung im 4. Jahrgang
  • eine gezielte Beratung über die Wahlmöglichkeiten der weiterführenden Schulen durch die Klassenlehrer/innen an zwei Elternsprechtagen (November/Januar)
  • Gesprächskreis mit Lehrern der weiterführenden Schulen, bei denen spezielle Arbeitsweisen (Wochenplan, Stilleübungen...) oder Inhalte einzelner Lernbereiche (Rechtschreiben, Mathematik, Englisch...) thematisiert werden.
  • Hospitation im Grundschulunterricht durch Lehrer der weiterführenden Schulen und erste Kontaktaufnahme der zukünftigen Klassenlehrer an der Grundschule
  • Teilnahme an Erprobungsstufenkonferenzen und weiterführende Dialogen über die Schullaufbahnentwicklung  in den weiterführenden Schulen
  • Besuch des Unterrichts einer weiterführenden Schule durch die 4. Klassen
  • individuelle Gespräche zu einzelnen Schülern nach dem Übergang
  • Teilnahme an Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen


Zusammenarbeit mit den Förderschulen

Falls ein Kind trotz intensiver Förderung die grundlegenden Ziele eines Schuljahres nicht erreichen kann, kooperieren wir mit den Förderschulen. Dazu wird eine Überprüfung eingeleitet, bei der festgestellt wird, ob ein Kind einer besonderen pädagogischen Förderung bedarf und welches der bestmögliche Förderort ist. Bei diesem Feststellungsverfahren arbeiten Förderschul- und Grundschullehrer zusammen. Dabei kann festgestellt werden, dass bei einem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, dass das Kind aber möglicherweise in der Grundschule unterrichtet werden kann, jedoch zieldifferent. Dies geschieht dann im sogenannten „Gemeinsamen Unterricht (GU)“, bei dem dieses  Kind nicht nach den Grundschullehrplänen unterrichtet wird. Dazu  kommt mit 2 - 3 Wochenstunden pro Kind ein Sonderpädagoge zum sogenannten „Gemeinsamen Unterricht“, der die Grundschullehrer berät und das Kind nach einem individuellen Förderplan beim Lernen unterstützt.