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1.      Ausgangslage und Ziele


Lehrkräfte sind aus verschiedenen Gründen nicht immer in der Lage ihren Dienst in der Schule zu verrichten. Mögliche Gründe können Erkrankungen, Klassenfahrten, Wandertage,  Fortbildungen, Beurlaubungen, Abordnungen aus dienstlichen Gründen sein.

Das Kollegium und die Elternschaft der Wiehagenschule haben gemeinsam ein pädagogisches Interesse daran, so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Unser gemeinsames Ziel ist es, für unsere Schülerinnen und Schüler und damit auch für die Eltern eine verlässliche Schule zu sein.


In den oben genannten Fällen tritt deshalb das Vertretungskonzept der Wiehagenschule in Kraft, das gemeinsam in allen Gremien entwickelt und beschlossen wurde und dessen Eckpunkte im Folgenden beschrieben sind.


2.      Allgemeine Vertretungsregelungen

2.1.   Jede Klasse hat neben der/m Klassenlehrer/in eine/n stellvertretende/
Klassenlehrer/in, die/ der  auch ohne Vertretungsnotwendigkeit in
der Klasse unterrichtet. Der Name dieses/r Kollegin wird im Klassenbuch
vermerkt und den Eltern bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung mitgeteilt


2.2.   Inhaltliche Planungen und Absprachen im Jahrgang sichern die unterrichtliche Kontinuität und sind daher ein wichtiger pädagogischer Baustein unserer Arbeit.        Vertretungsunterricht – auch kurzfristiger Art – muss zumindest die Lernstände der        Schüler sichern und festigen. Vertretungsunterricht längerfristiger Art muss auch        dafür Sorge tragen, dass Lernzuwächse gewährleistet sind. Im Hinblick auf den Lernstand und den weiteren Unterrichtsstoff der Klasse informieren der/die  stellvertretende Klassenlehrer/in und die Kollegen der Parallelklassen den Vertretungslehrer. Die aktuellen Halbjahresarbeitspläne können bei der Schulleitung eingesehen werden. Klassenbucheinträge werden ständig auf dem neuesten Stand gehalten.
Vertretungslehrkräfte, die über einen längeren Zeitraum in einer Klasse eingesetzt sind, stellen sich an einem Elternabend den Eltern vor und stellen die Arbeit in der Klasse dar. Ein extra für die Vertretungssituation erstellter „Leitfaden für Vertretungslehrer an der Wiehagenschule“ erleichtert den neuen Kollegen das Zurechtfinden und das Arbeiten an unserer Schule. Für die Arbeit in der Klasse und die normalen Klassengeschäfte muss die Vertretungslehrkraft Kenntnis haben über

  • Klassensituation
  • Schülerinnen- und Schülersituation - allgemein
  • Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler
  • Längerfristig erkrankte Schülerinnen / Schüler
  • Auffälligkeiten (auch krankheitsbedingt) bei Schülerinnen und Schülern
  • Klassenpflegschaftsvorsitzende
  • Buspläne / Busabfahrzeiten
  • Telefonliste der Eltern / Erziehungsberechtigten
  • Termine und geplante Aktionen in der Klasse und Schule

2.3.   Wenn Vertretungsunterricht vorhersehbar ist (z.B. bei Klassenfahrten,  Fortbildungen...), stellen die Lehrer, die zu vertreten sind, Aufgaben für ihre Schüler bereit, so dass die Unterrichtsinhalte kontinuierlich fortgesetzt werden.

2.4.   Da wir eine intensive und konstruktive Erziehungspartnerschaft mit den Eltern praktizieren, werden diese rechtzeitig und umfassend über         Vertretungsregelungen informiert.

2.5.   Für Klassen, die durch eine unglückliche Verkettung von         Vertretungsnotwendigkeiten besonders betroffen sind oder die sich in besonders sensiblen Lernprozessphasen ( z.B. 1. oder 4. Schuljahr) befinden, muss ggf. eine ausgleichende, stabilisierende Maßnahme in der konkreten Situation durch die Schulleitung getroffen werden.

2.6. Die Eltern werden schriftlich über Stundenplanänderungen informiert.

2.7.   Mit diesem Vertretungskonzept können wir eine verlässliche Schule  garantieren. Doch ein Ausfall lässt sich nicht immer vermeiden. Dann allerdings werden die ausgefallenen Stunden gleichmäßig auf alle Klassen verteilt.

2.8. An Tagen mit außerplanmäßigem Unterricht (z. B. Bundesjugendspiele, Wandertage, Theaterbesuche, Jahreszeitenfeste)   gelten die festen Unterrichtszeiten nicht. Die betroffenen Eltern werden in diesen Fällen durch die Schule über die Veränderung informiert.


3.      Spezielle Vertretungsregelungen

3.1.   Bei einer plötzlichen kurzfristigen Erkrankung einer Lehrkraft wird anhand des Gesamtstundenplans eine Vertretungsregelung für diesen Tag getroffen, d.h. am ersten Tag der Erkrankung werden die betroffenen Klassen planmäßig unterrichtlich versorgt. Die Eltern unserer Schüler können sich darauf verlassen, dass ein Kind stets nach dem geltenden Stundenplan aus der Schule nach Hause kommt.

3.2.   Für die folgenden Tage gelten die weiteren Schritte des Vertretungskonzeptes:

3.2.1.     Der Unterricht findet stets in der Kernunterrichtszeit von 8.10 – 11.45 Uhr statt. Nur so kann der mögliche Bustransfer unserer Fahrschüler und die          anschließende Teilnahme an der Übermittagbetreuung gewährt werden.


3.2.2.     Bei einer längerfristigen Dienstunfähigkeit eines/r Kollegen/in wird bei dem   Schulamt Unna eine Vertretungskraft angefordert. Es kann auch eine zeitweilige Lehrerabordnung von einer anderen Schule überprüft werden. Auswärtige Vertretungslehrkräfte werden nur zur Erteilung von Unterricht und nicht als Klassenleitung eingesetzt.


3.2.3.     Bei einer kurzfristigen Dienstunfähigkeit eines/r Kollegen/in nutzen wir        folgende schuleigene Vertretungsmöglichkeiten in der dargelegten Reihenfolge.
Das heißt, der  nachfolgende Punkt wird erst in Betracht gezogen, wenn alle         vorhergehenden Maßnahmen sich als nicht durchführbar herausgestellt haben.

  • Auflösung von Doppelbesetzungen

  • Verlagerung von Unterrichtskapazitäten
    ( z.B. AG- Lehrerstunden, LAA, Schwimmunterricht)
  • Es wird geprüft, ob in einzelnen Stunden Parallelklassen gemeinsam unterrichtet werden können.
  • Betreuung mehrer Klassen eines Jahrgangs gleichzeitig auf einem Schulflur

  • Heranziehen von Springstunden der Kollegen

  • Überstunden von Lehrkräften

  • Bezahlte Mehrarbeit von Teilzeitkräften

  • Zusammenlegung von Lerngruppen

  • Im äußersten Notfall ist eine stundenweise Aufteilung der Klasse auf andere Klassen in Erwägung zu ziehen. Dazu erstellt der Klassenlehrer  einen Aufteilungsplan, der sich im Klassenbuch befindet. So wird in diesem Fall vermieden, dass die Kinder immer wieder in wechselnden Gruppen auf fremde Klassen aufgeteilt werden. Für den Fall der Aufteilung werden Aufgaben zur Bearbeitung durch die parallel arbeitenden Kollegen aus dem Jahrgangsteam bereitgestellt.